Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pmetrics (Inhaber Oliver Selch), für Beratungsleistungen

1. Allgemeines
Im Folgenden werden Vertragspartner der pmetrics (Inhaber Oliver Selch) als Auftraggeber und pmetrics (Inhaber Oliver Selch) als Auftragnehmer bezeichnet.

2. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratung gelten für Verträge, deren Gegenstand die
Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber oder – wenn der Auftragnehmer für den Auftraggeber als Subunternehmer tätig wird – an einen Dritten bei der Konzeptionierung, Planung, Durchführung oder Steuerung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen ist:

  • Dokumentation und Verbesserung von Prozessen
  • Organisatorische Veränderungen
  • Personalwesen
  • Technik und Logistik
  • Finanz- und Rechnungswesen
  • Allgemeine Verwaltung und Organisation
  • Controlling
  • Erstellung, Verbesserung, Betrieb und Wartung von Software, inklusive hiermit verbundenen
    Auswahlentscheidungen
  • Unternehmensführung / Managementberatung
  • Marketing und Vertrieb

Angebote und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Leistung und Vertragsgegenstand
3.1. Gegenstand eines Auftrags
Gegenstand eines Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, und nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderliche Analyse sowie daraus resultierende Schlussfolgerungen erarbeitet und dem Auftraggeber ausgehändigt wurden. Unerheblich ist, ob und wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
3.2. Sorgfalt
Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und bezieht die individuelle Situation und Bedürfnisse der beratenden Organisation oder Personengruppe ein
3.3. Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer kann sich zur Ausführung des Auftrags sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei der dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Hierfür setzt er fachkundige und ausreichend ausgebildete Mitarbeiter ein, die er nach eigenem Ermessen auswählen und austauschen kann.
3.4. Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit
Der Auftraggeber gibt die Situation des untersuchten Gegenstandes (z.B. eines Unternehmens) im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig dar. Von Dritten oder dem Auftraggeber gelieferte Daten prüft er lediglich auf Plausibilität. Die abgeleiteten Empfehlungen erfolgen nach pmetrics (Inh. Oliver Selch) bestem Wissen und nach anerkannten Regeln aus der Praxis. Sie werden auf nachvollziehbare Weise dargestellt.

4. Änderungen der Leistung
4.1.
Der Auftragnehmer wird dem Verlangen des Auftraggebers nach Änderungen der Leistung Rechnung tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere unter Einbeziehung des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
4.2.
Soweit Änderungsverlangen Auswirkungen auf die Vertragsbedingungen haben, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder seinen Zeitplan, vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung von Terminen. Bis zu einer Vertragsanpassung führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
4.3.
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle von Besprechungen reichen hierzu nicht aus.

5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Unterstützung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistung nach Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

6. Schweigepflicht
6.1.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen bzw. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
6.2.
Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen dieses Auftrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder von Dritten verarbeiten zu lassen.

7. Schutz geistigen Eigentums
7.1.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die vom Auftragnehmer gefertigten Berichte und Entwürfe nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers im Einzelfall vervielfältigt, nachgedruckt, weitergegeben oder verarbeitet werden. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. In diesen Fällen erhält der Auftraggeber das nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen im Rahmen des vertraglich vereinbarten Auftrags.
7.2.
Jedwede Verwendung der Wort-/ Bildmarke des Auftragnehmers bedarf der ausdrücklichenbschriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1. Entgelt
Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für diese Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein Honorar, welches nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlen ist, ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer zusätzlich Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Einzelheiten hierzu sind im Vertrag geregelt.
8.2. Fälligkeit und Abzüge
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind zahlbar innerhalb von zwei Wochen. Bei Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers innerhalb von einer Woche ab Rechnungsstellung gewährt dieser dem Auftraggeber einen Abzug in Höhe von 3 v.H. der Rechnungssumme.

9. Haftung
9.1.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn er fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (“Kardinalspflicht”) verletzt hat.
9.2.
Der Auftragnehmer haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöhe für einen einzelnen Schadensfall ist auf maximal 250.000 EURO begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche sämtlicher Anspruchsberechtigten, die sich aus einer zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt.
9.3.
Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
9.4.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber
9.5.
Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9.6.
Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für einen konkreten Erfolg in Bezug auf eine Person oder Personengruppe oder für einen konkreten Erfolg in der Organisation des Auftraggebers oder bzw. in der beratenen Organisation.
9.7.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in zwei Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme, in jedem Fall aber in drei Jahren nach Anspruchsentstehung.

10. Beseitigung von Mängeln
Der Auftragnehmer wird etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit die Leitungen nachbesserungsfähig sind und dies mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung. Bei Fehlschlagen dieser Nachbesserung kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt 9. Haftung.

11. Kündigung
Soweit nicht anders vereinbart, kann ein Auftrag mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon ausgenommen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Sonstiges
12.1. Gerichtstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers oder der beratenden Organisation. Gerichtstand ist München. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, im Streitfalle zunächst eine außergerichtliche Klärung durch Mediation oder Schlichtung zu betreiben, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
12.2. Abtretung von Rechten
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
12.3. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Eintritt eines solchen Umstandes wird unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt.
12.4. Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind ausdrücklich zu kennzeichnen.
12.5. Unwirksame RegelungenSollten einzelne Regelungen in diesem Vertrag unwirksam sein, so gelten die anderen

Bestimmungen fort. Auftraggeber und Auftragnehmer sind dann gehalten, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pmetrics (Inh. Oliver Selch) für Veranstaltungen

1. Allgemeines
Im Folgenden werden Vertragspartner von Pmetrics Inh. Oliver Selch als Kunden und
PMetrics Inh. Oliver Selch als Auftragnehmer bezeichnet.

2. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von
Veranstaltungen wie z.B. offene Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen, Seminare, Trainings,
Workshops, Coachings. Angebote und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich unter
Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.

3. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß dem aktuell veröffentlichen
Veranstaltungsprogramm, sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht.

4. Angebot, Vertragsabschluss, Rücktritt
Die Angebote des Autragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch
hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die
sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
Die Anmeldung berarf der Schriftform. Der Kunde kann sich via Internet (URL EINFÜGEN), per e-
Mail oder Post anmelden. Er erhält vom Auftraggeber umgehend eine schriftliche
Anmeldebestätigung. Mit der Bestätigung wird der Auftrag verbindlich (Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses). Die Daten des Kunden werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
Der Kunde kann schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurücktreten: Bei einer
Rücktrittserklärung, welche spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der
Preis, bis zum 7. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 70%, bei noch
späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis
erhoben. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Das gesetzliche
Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Die Ernennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

5. Zahlungsbedingungen
Sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gültigen Preise aus dem
veröffentlichen Veranstaltungsprogramm. Gebühren für Veranstaltungen verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Sie beinhalten bei
öffentlichen Veranstaltungen: Kosten für die erbrachte Leistung, Räume, sämtliches
Schulungsmaterial, ein Mittagessen (bei ganz- oder mehrtätigen Veranstaltungen) inkl. einem
Getränk sowie Pausengetränke. Bei Inhouse Veranstaltungen beinhalten diese Kosten für die
erbrachte Leistung sowie sämtliches Schulungsmaterial.
Gebühren für eine Prüfung bei einem externen Dienstleister (z.B. bei der PM-ZERT) sind in den
Preisen nicht enthalten.
Die Gebühren für die Teilnahme an einer Veranstaltung oder die Durchführung einer Veranstaltung
sind 14 Tage vor dem 1. Tag der Leistungserbringung fällig. Nichtzahlung innnerhalb des
vereinbarten Zahlungsziels setzt die säumige Partei ohne weitere Mahung in Verzug. Hierfür sind
Verzugszinsen in Höhe von 10 von Hundert des säumigen Betrages pro Jahr für den
Verzugszeitraum zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon
unberührt.

6. Durchführung von Veranstaltungen
Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichen Veranstaltungsprogramm bzw.
entsprechend der mit dem Kunden gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Der Auftragnehmer
behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend
verändern.
Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten bzw. an
einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines
versäumten Veranstaltungstages.
Der Auftragnehmer behält sich Absagen aus organisatorischen Gründen vor (etwas bei
Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem,
krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten). Die Benachtichtigung über die Absage erfolgt an die
vom Kunden hinterlegten Adresse. Bei einer Absage durch den Auftragnehmer versucht dieser, den
Kunden auf einen anderen Termin oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern der
Kunde hiermit einverstanden ist. Sollte der Kunde nicht mit einer Umbuchung einverstanden sein,
erstattet ihm der Auftragnehmer die Teilnehmergebühren (anteilig für die abgesagten Tage im
Rahmen einer mehrtätigen Veranstaltung). Der Auftragnehmer kommt nicht auf für vergebliche
Aufwendungen des Kunden oder sonstige Nachteile, welche diesem durch die Absage entstehen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Hilfspersonen oder Dritter zu
bedienen.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden bei Inhouse-Veranstaltungen
Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags erforderliche
Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Die Mitwirkungspflicht ersteckt sich auch auf
das verfügbar Machen von Gesprächspersonen und die Bereitstellung von adäquaten Räumen zur
Durchführung von Veranstaltungen. Bei Unterlassung hält der Kunde den Auftragnehmer
ausdrücklich von allen hieraus resultierenden Folgen schadlos.

8. Marken- und Urheberrechte, eingetragene Warenzeichen
In den Veranstaltungen des Auftragnehmers kann Software eingesetzt werden, welche durch
Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf nicht kopiert, in sonstiger
maschinenlesbarer Form verarbeitet und auch nicht aus den Seminarräumen entfernt werden.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in Veranstaltungen erwähnten
Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.
Die dem Kunden ausgehändigten Unterlagen und andere zum Veranstaltungszweck überlassene
Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung
der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung durch den Auftragnehmer gestattet.
Jedwede Verwendung der Wort-/ Bildmarke des Auftragnehmers, welche über ein erteiltes Zertifikat
oder Bescheinigung hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den
Auftragnehmer.

9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er diese
Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn er fahrlässig eine wesentliche
Vertragspflicht (“Kardinalspflicht”) verletzt hat. Der Auftragnehmer haftet im Falle der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers umfasst
insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Sämtliche
Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetztliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des
Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nicht für einen konkreten Erfolg in Bezug auf eine Person
oder Personengruppe oder für einen konkreten Erfolg in der Organisation des Kunden.

10. Gerichtstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtstand ist München. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UNKaufrecht
wird ausgeschlossen. Kunde und Auftragnehmer verpflichten sich, im Steitfalle zunächst
eine außergerichtliche Klärung durch Mediation oder Schlichtung zu betreiben, bevor gerichtliche
Schritte eingeleitet werden.

11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Regelungen in diesem Vertrag unwirksam sein, so gelten die anderen
Bestimmungen fort. Kunde und Auftragnehmer sind dann gehalten, eine Regelung zu finden, die der
ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.